BE FAIR PAID

Unsere Chance, die Arbeitswelt zu verändern mit

Jetzt anmelden!

Das BEFAIRPAID Label ist unsere Chance was gutes zu tun.

BEFAIRPAID ist ein Label für faire Betriebe.

Wer das Label trägt, zeigt öffentlich: Hier wird fair bezahlt, respektvoll gearbeitet und macht Fairness sichtbar, für Mitarbeitende, Bewerber, Kunden und Gäste.

Wenn wir nicht sofort handeln, verlieren wir das, was uns am meisten am Herzen liegt: Gesellschaft, Freude am Treffen, Freizeit, Gastfreundschaft, Persönlichkeit.

BEFAIRPAID macht Fairness sichtbar, verständlich und wirtschaftlich tragbar.

 

 

 

Warum mitmachen?

1.Sichtbarkeit & Werbung

Das Label ist ein starkes Werbe- und Vertrauensinstrument: Betriebe werden über Website, Social Media und Kommunikation sichtbar als faire Arbeitgeber positioniert.

2.Mitarbeitende gewinnen

Bewerber, sehen auf den ersten Blick, dass dein Betrieb fair ist. Für Bewerber ist BEFAIRPAID ein klares Signal: Hier ist ein fairer Betrieb. Hier kann ich mich sicher bewerben.

3.Faire Preise, verständlich erklärt

Dein Unternehmen darf seine Preise anpassen, um faire Löhne zu ermöglichen. Kunden und Gäste verstehen den Zusammenhang, weil das Label transparent macht, wofür sie bezahlen.

4.Vertrauen bei Kunden

Kunden und Gäste sehen: Dieser Betrieb übernimmt Verantwortung. Fairness wird sichtbar, nicht nur versprochen.

Jetzt mitmachen, Label tragen, Vertrauen schaffen und ein sichtbares Zeichen setzen.

BEFARIPAID Lohn Voraussetzungen

Die angegebenen Stundenlöhne verstehen sich als Bruttolöhne in CHF inkl. Ferienzuschlag 10.65 %, inkl. Feiertagszuschlag 2.27 %, inkl. Anteil 13. Monatslohn 8.33 %.

Der vereinbarte Monatslohn versteht sich als Bruttolohn exkl. Ferien-, Feiertags- und 13.-Monatslohn-Anteile, sofern diese nicht ausdrücklich im Lohn eingeschlossen sind.

Ferien: Der Ferienanspruch wird grundsätzlich in Natura (durch Freizeit) gewährt. Ist es aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich, die Ferien in Natura zu beziehen, ist eine Auszahlung zulässig. In diesem Fall beträgt die Ferienentschädigung 10,65 % des Bruttolohnes.

Feiertage: Gesetzliche Feiertage werden grundsätzlich in Natura gewährt. Werden Feiertage weder gewährt noch durch einen zusätzlichen Ruhetag kompensiert, sind diese spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit je 1/22 des monatlichen Bruttolohnes auszubezahlen.

13. Monatslohn: Der 13. Monatslohn ist spätestens mit dem Dezemberlohn oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen. Alternativ kann der 13. Monatslohn monatlich anteilsmässig ausbezahlt werden.

Zusätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die genannten Zuschläge sowie den Anteil des 13. Monatslohns separat auf der Lohnabrechnung auszuweisen.

BEFAIRPAID Brutto Stundenlohn CHF inkl. Zuschläge & 13. MonatslohnBrutto Monatslohn CHF exkl. Zuschläge & 13. Monatslohn bei 182 StundenBrutto Monatslohn CHF exkl. Zuschläge & 13. Monatslohn bei 186 StundenBrutto Monatslohn CHF exkl. Zuschläge & 13. Monatslohn bei 189 StundenBrutto Monatslohn CHF exkl. Zuschläge & 13. Monatslohn bei 195 Stunden
Ungelernte Mitarbeiter26.003787.903870.663933.084057.95
Gelernte Mitarbeiter31.004513.604615.504687.204836.00
Lehrling im 3. Jahr10.001456.881488.001512.001560.00

Diese Lohnrichtlinien sind verbindlich und müssen für alle Mitarbeitenden im betreffenden Unternehmen eingehalten werden. Jeder Betrieb, der das BEFAIRPAID Zertifikat beantragt oder weiterhin tragen möchte, verpflichtet sich, die festgelegten Mindestlöhne zu gewährleisten. Eine Bezahlung oberhalb der Mindestlöhne ist jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht.

So funktioniert’s:

Anmelden auf www.befairpaid.ch

Faire Löhne zusichern, Mitarbeiter informieren, Label und Zertifikat erhalten

Jährlich bestätigen

Warum BEFAIRPAID wichtig ist

Es ist ein Zeichen der Solidarität mit all den Menschen, die täglich arbeiten, gestalten, helfen, beraten, reparieren, kochen, pflegen, verkaufen, organisieren, produzieren, reinigen und unsere Gesellschaft am Laufen halten, in allen Branchen und Berufen der Schweiz. Wenn wir heute nicht fair bezahlen, bleiben morgen Arbeitsplätze unbesetzt, Dienstleistungen fallen weg und Betriebe müssen schliessen. Und mit ihnen gehen wichtige Fähigkeiten, Traditionen und Lebensgrundlagen verloren.

Wenn Arbeit fair bezahlt wird, bleiben wichtige Branchen erhalten.
Menschen können von ihrem Lohn leben, und der direkte Kontakt zwischen Betrieben, Mitarbeitenden und Kunden bleibt bestehen.

Stabile Betriebe bedeuten stabile Zukunft. So entstehen Perspektiven für Mitarbeitende, Unternehmen und für ganze Branchen.

Mehr Sichtbarkeit durch Fairness. Mit Ihrer Teilnahme an BEFAIRPAID setzen Sie ein sichtbares Zeichen für Verantwortung und Wertschätzung. Ihr Engagement zeigt: In Ihrem Betrieb werden Fairness, Transparenz und soziale Verantwortung nicht nur versprochen, sondern gelebt.

Kundenbindung: Gäste und Auftraggeber bevorzugen Unternehmen, die Verantwortung übernehmen und bei BEFAIRPAID mitmachen.

Win-Win-Win für alle: Mitarbeitende, Betriebe, Endkunden und sogar der Bund profitieren. Mehr Kaufkraft, mehr Stabilität, mehr Fairness.

Fragen zu BEFAIRPAID

BEFAIRPAID ist ein Label für Unternehmen, die Verantwortung übernehmen, gegenüber ihren Mitarbeitenden, ihrer Branche, der Gesellschaft und der Schweiz. Es steht für faire Mindestlöhne.

Damit faire Löhne möglich sind, dürfen Betriebe ihre Preise für Produkte oder Dienstleistungen entsprechend anpassen. So leisten alle einen Beitrag, Kunden, Unternehmen und Mitarbeitende. Dadurch können viele Betriebe bestehen bleiben, wirtschaftlich stabil arbeiten und gutes Personal gewinnen sowie langfristig halten.

BEFAIRPAID: denn gute Arbeit verdient gute Bezahlung.

Jeder Betrieb kann mitmachen, unabhängig von Grösse oder Branche. Auch Unternehmen ohne Mitarbeitende können sich beteiligen und damit ein sichtbares Zeichen der Solidarität setzen.

Jeder Betrieb, jedes Unternehmen, jede Filiale ob gross oder klein aus Gastronomie, Handwerk, Hotellerie, Anwaltskanzleien, Banken, Dienstleistung und vielen weiteren Branchen darf sich anmelden, solange die Lohnrichtlinien von BEFAIRPAID eingehalten werden.

  1. „Jetzt anmelden“ anklicken
  2. „Mitglied werden“ anklicken
  3. Zusatzprodukte auswählen (Pin oder Werbematerial)
  4. AGB und Lohnrichtlinien von BEFAIRPAID bestätigen
  5. Weiter zur Bezahlung
  6. Mitarbeiter Formular unterschreiben lassen und an kontakt@befairpaid.ch senden
  7. Ihr Logo und die Homepage-Adresse zusenden, damit wir diese auf unserer Homepage veröffentlichen können.
  8. Zertifikat und Türaufkleber per Post erhalten

Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du:

  • Offizielles BEFAIRPAID-Zertifikat
  • PDF-Vorlagen zum Download für Werbezwecke
  • Sticker für Eingang, Fenster oder Tür
  • Werbematerial für mehr Sichtbarkeit

Hinweis zur Gültigkeit

Die Teilnahme und Lohnbestätigung werden jährlich erneuert, damit Fairness dauerhaft gesichert bleibt.

Sobald Ihr Unternehmen das BEFAIRPAID-Label erhält, wird es offiziell auf unserer Homepage veröffentlicht – inklusive Logo, Unternehmensname und Link zur eigenen Website. So können Kundinnen und Kunden, Partner und Interessierte Ihr Engagement für faire Löhne erkennen.

Zusätzlich erhalten Sie:

  • Das BEFAIRPAID-Zertifikat für Ihr Geschäft, Büro oder Schaufenster

  • Digitale Label-Elemente (für Website, E-Mail-Signatur & Social Media)

  • Vorlagen für Beiträge, damit Sie Ihr Engagement einfach und professionell kommunizieren können

  • Zugang zu unserer BEFAIRPAID Community und gemeinsamen Kommunikationsaktionen

So steigern Sie Ihre Sichtbarkeit aktiv:

  1. Platzieren Sie das Label an Ihrem Eingang / Schaufenster

  2. Binden Sie das Label in Ihre Website und E-Mail-Signatur ein

  3. Kommunizieren Sie das Label regelmässig auf Social Media

  4. Erwähnen Sie BEFAIRPAID in Stelleninseraten, das spricht gutes Personal an

  5. Nutzen Sie unser Label in Flyern, Speisekarten, Preislisten oder Rechnungen

Ihr Vorteil:

Wer zeigt, dass er fair zahlt, zeigt auch, dass er verantwortungsvoll, klar und zukunftsorientiert handelt.
Das schafft Vertrauen und macht Ihr Unternehmen attraktiv für Kundschaft und Mitarbeitende.

Die jährliche Gebühr beträgt 200 CHF. Darin enthalten sind ein Zertifikat, ein Aufkleber und die Veröffentlichung deines Betriebs auf unserer Website.

Die Betriebe sind verpflichtet, allen Mitarbeitenden ein offizielles Informationsblatt über BEFAIRPAID auszuhändigen. Dieses muss von den Mitarbeitenden gelesen, bestätigt und mit einer Unterschrift gegengezeichnet werden. So wird Transparenz und Verbindlichkeit für beide Seiten geschaffen. Ausserdem gibt es stichprobenartige Kontrollen. Die Zertifizierung muss jedes Jahr erneuert werden, auch bei einem Inhaberwechsel.

Weil du damit sichtbar machst, dass Fairness für dich kein leeres Wort ist, sondern gelebte Haltung.
BEFAIRPAID ist ein öffentliches Zeichen, das Kunden und die Gesellschaft sehen.

Viele Menschen wählen heute bewusst Unternehmen, die Verantwortung übernehmen.
Mit dem Label zeigst du klar: Ich handle fair, aus Überzeugung.

Auch wenn du keine Mitarbeitenden hast, setzt du ein Signal für deine Branche und unterstützt eine Bewegung, die faire Arbeitsbedingungen stärkt.

Zusätzlich bringt dir BEFAIRPAID echte Vorteile:

  • Dein Betrieb wird auf unserer Homepage verlinkt und damit besser auffindbar

  • Du wirst in unseren Social-Media-Kanälen vorgestellt und erwähnt

  • Du kannst das Label als Marketinginstrument nutzen, auf Website, Flyern, Schaufenster, Rechnungen & E-Mail-Signatur

  • Kunden und Bewerbende vertrauen Betrieben mit Label mehr

  • Je mehr mitmachen, desto grösser der gemeinsame Effekt für die Gesellschaft

Kurz gesagt:
Mit BEFAIRPAID stärkst du dein Image, erhöhst deine Sichtbarkeit und unterstützt eine faire Zukunft.

Faire Löhne sichern Arbeitsplätze, verhindern Fachkräftemangel, stärken ganze Branchen und damit auch Dörfer und Regionen. Ausserdem profitiert der Bund durch höhere Sozial- und Steuerabgaben und die Arbeitslosenrate sinkt in der Schweiz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) BEFAIRPAID

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Bedingungen für die Teilnahme am Label BEFAIRPAID. Sie gelten für alle Betriebe oder Filialen, die das Label tragen, sowie für deren Mitarbeitenden.

2. Zweck des Labels

BEFAIRPAID setzt sich für gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen ein. Ziel ist es, Transparenz, Gleichbehandlung und Wertschätzung in der Arbeitswelt zu fördern.

3. BEFAIRPAID Lohn Voraussetzungen

Die angegebenen Stundenlöhne verstehen sich als Bruttolöhne in CHF inkl. Ferienzuschlag 10.65 %, inkl. Feiertagszuschlag 2.27 %, inkl. Anteil 13. Monatslohn 8.33 %.

Der vereinbarte Monatslohn versteht sich als Bruttolohn exkl. Ferien-, Feiertags- und 13.-Monatslohn-Anteile, sofern diese nicht ausdrücklich im Lohn eingeschlossen sind.

Ferien: Der Ferienanspruch wird grundsätzlich in Natura (durch Freizeit) gewährt. Ist es aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich, die Ferien in Natura zu beziehen, ist eine Auszahlung zulässig. In diesem Fall beträgt die Ferienentschädigung 10,65 % des Bruttolohnes.

Feiertage: Gesetzliche Feiertage werden grundsätzlich in Natura gewährt. Werden Feiertage weder gewährt noch durch einen zusätzlichen Ruhetag kompensiert, sind diese spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit je 1/22 des monatlichen Bruttolohnes auszubezahlen.

13. Monatslohn: Der 13. Monatslohn ist spätestens mit dem Dezemberlohn oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen. Alternativ kann der 13. Monatslohn monatlich anteilsmässig ausbezahlt werden.

Zusätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die genannten Zuschläge sowie den Anteil des 13. Monatslohns separat auf der Lohnabrechnung auszuweisen.

Zur Tabelle

Diese Lohnrichtlinien sind verbindlich und müssen für alle Mitarbeitenden im betreffenden Unternehmen eingehalten werden. Jeder Betrieb, der das BEFAIRPAID Zertifikat beantragt oder weiterhin tragen möchte, verpflichtet sich, die festgelegten Mindestlöhne zu gewährleisten. Eine Bezahlung oberhalb der Mindestlöhne ist jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht.

4. Erneuerung und Bestätigung durch Mitarbeitende

  1. Das Label BEFAIRPAID ist jeweils für die Dauer von einem Jahr gültig und muss jährlich erneuert werden.
  2. Die teilnehmenden Unternehmen sind verpflichtet, jedem Mitarbeitenden das offizielle Informationsblatt von BEFAIRPAID auszuhändigen.
  3.  Jeder Mitarbeitende bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Inhalte des Informationsblattes gelesen und verstanden hat und den Mindestlohn erhält.
  4. Erst wenn alle Mitarbeitenden einer Filiale bzw. eines Unternehmens das Informationsblatt unterzeichnet haben, ist die Voraussetzung für die Erneuerung erfüllt.
  5. Die gesammelten Unterschriftenlisten sind an BEFAIRPAID zurückzusenden. Danach wird das Label ausgestellt bzw. verlängert.

5. Pflichten der Betriebe

  1. Betriebe, die das Label führen, verpflichten sich zur Einhaltung der Lohnstandards und Grundsätze von BEFAIRPAID.
  2. Betriebe verpflichten sich zu Transparenz gegenüber Mitarbeitenden sowie Gästen/Kunden.
  3. Verstösse gegen die Standards können zum Entzug des Labels führen.

6. Rechte der Mitarbeitenden

  1. Mitarbeitende haben Anspruch auf die Einhaltung der Mindeststandards.
  2. Mitarbeitende können jederzeit auf www.befairpaid.ch informieren.
  3. Bei Verstössen können sich Mitarbeitende an die Labelorganisation wenden.

7. Kontrolle und Nachweis

  1. BEFAIRPAID behält sich das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.
  2.  Betriebe müssen auf Anfrage Nachweise über die Einhaltung der Lohnregelungen erbringen.

8. Preise, Zahlung & Anpassungen

  1. Die Teilnahme am Label BEFAIRPAID erfolgt gegen eine jährliche Gebühr, die im Voraus für die jeweilige Laufzeit zu entrichten ist.
  2. Der Betrieb wählt eine angebotene Zahlungsart aus.
  3. BEFAIRPAID behält sich vor, Gebühren und Beiträge anzupassen, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Abgaben, wirtschaftlicher Rahmenbedingungen oder organisatorischer Anforderungen.
  4.  Preisänderungen werden rechtzeitig schriftlich oder elektronisch bekanntgegeben. Der Betrieb hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

9. Kündigung & Laufzeit

  1. Die Teilnahme am Label BEFAIRPAID läuft grundsätzlich über 12 Monate und verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
  2. Eine Kündigung kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit schriftlich oder elektronisch erklärt werden.
  3. Nach Vertragsbeendigung behält sich BEFAIRPAID das Recht vor, sämtliche vom Betrieb übermittelte Daten (z. B. Nachweise, Dokumente, Prüfberichte) innerhalb von drei Monaten zu löschen.
  4. Mit der Kündigung erlischt das Recht zur Nutzung des Labels unverzüglich. Eine weitere Verwendung, z. B. auf Webseiten, Prospekten oder Firmenschildern, ist untersagt.

10. Rechte & Pflichten der Nutzer (Betriebe)

  1. Betriebe sind verpflichtet, sämtliche Angaben vollständig, korrekt und wahrheitsgemäss zu machen.
  2.  Es ist untersagt, das Label, BEFAIRPAID Unterlagen oder Siegel an Dritte weiterzugeben oder zu vermarkten, sofern dies nicht ausdrücklich genehmigt wurde.
  3.  BEFAIRPAID kann bei Verstössen gegen diese AGB die Teilnahme aussetzen oder den Vertrag fristlos kündigen.
  4. Betriebe verpflichten sich, BEFAIRPAID von Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern diese durch Verstösse, falsche Angaben oder unzulässige Labelverwendung entstehen.

11. Haftung & Gewährleistung

  1. BEFAIRPAID bietet ein Kontroll-, Prüf- und Informationssystem, übernimmt jedoch keine Haftung für die tatsächliche Einhaltung der Standards in den einzelnen Betrieben.
  2. Für Schäden, die durch fehlerhafte Angaben der Betriebe oder durch deren Handlungen entstehen, haftet BEFAIRPAID nicht.
  3. Die Haftung von BEFAIRPAID ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
  5.  Bei kostenfreien Leistungen oder freiwilligen Zusatzangeboten besteht kein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder Gewährleistung.

12. Verwendung des Labels

  1. Das BEFAIRPAID-Label darf nur von Betrieben geführt werden, die die Standards erfüllen und einen gültigen Vertrag besitzen.
  2.  Eine unberechtigte oder irreführende Verwendung ist untersagt und kann rechtlich verfolgt werden.

13. Änderungen der AGB

BEFAIRPAID behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden den teilnehmenden Betrieben schriftlich oder elektronisch mitgeteilt und treten nach Bekanntgabe in Kraft.

14. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Es gilt das Recht des Landes, in dem der Betrieb seinen Sitz hat.
  3.  Gerichtsstand ist der Sitz von BEFAIRPAID, sofern gesetzlich zulässig.

Weil es eine Bewegung ist. Für Fairness, Achtsamkeit, Anerkennung und Wertschätzung. Gemeinsam erhalten wir, was unser Leben lebenswert macht ,Geselligkeit, Gemeinschaft, Gastfreundschaft und Freude. Jetzt können wir was verändern morgen ist es vielleicht schon zu spät.